Statuten

1. Name Sitz und Zweck

Sitz Der Sitz des FC Sedrun/Disentis ist in Sedrun
Zweck

Der Verein bezweckt die Förderung der körperlichen Ertüchtigung und des Kameradschaftsgeistes durch Pflege des Fussballsports, insbesondere die Führung und Betreuungvon Jugendlichen

Der FC Sedrun/Disentis ist politisch und konfessionell neutral. Die in diesen Statuten verwendeten Ausdrücke gelten für beide Geschlechter.

Zugehörigkeit Der Verein ist dem Schweizerischen Fussballverband angeschlossen und damit auch Mitglied der Amateur Liga (AL) des Ostschweizer und Bündner Fussballverbandes.

Die Statuten, Reglemente und Beschlüsse der vorgenannten Verbände sowie deren Abteilungen und diejenigen der FIFA und UEFA sind für alle Mitglieder, Spieler und Funktionäre verbindlich.

2. Mitgliedschaft

Kategorien

Der Verein setzt sich zusammen aus:
--> Vorstandsmitgliedern
--> Aktivmitglieder mit Meisterschaftsbetrieb
--> Seniorenmitglieder
--> Junioren
--> Ehrenmitglieder
--> Passivmitglieder
--> Funktionäre

Aufnahme Der Vorstand kann in eigener Kompetenz über die Aufnahme von Mitgliedern entscheiden, er orientiert die GV darüber.
Austritte Die Mitgliedschaft endet nach einer schriftlichen Austrittserklärung zuhanden des Vorstandes.
Übertritt Beim Übertritt zu einem anderen Verein erlischt die Mitgliedschaft auf das folgende Monatsende.

Übertritte von einer Mitgliederkategorie in eine andere erledigt der Vorstand. Im Interesse des Clubs kann der Vorstand Übertritte von sich aus anordnen.

Austrittsgebühr

Aus- und übertretende Mitglieder haben die finanziellen Verpflichtungen bis zum jeweiligen Ende des Geschäftsjahres zu erfüllen. Eine Austrittsgebühr wird nicht erhoben.
Ausschluss Ein Ausschluss kann auf Antrag des Vorstandes von der GV mit Zweidrittelsmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten beschlossen werden. Der Vorstand hat die Möglichkeit, Mitglieder mit sofortiger Wirkung bis zur nächsten GV zu suspendieren.

Wer das Ansehen des Vereins untergräbt, den FC wissentlich schädigt und sich unkameradschaftlich verhält, kann ausgeschlossen werden.

Mitglieder, die trotz zweimaliger schriftlicher Aufforderung ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht nachgekommen sind, können durch Vorstandsbeschluss ausgeschlossen werden.

Stimm- und
Wahlrecht

Aktivmitglieder, Seniorenmitglieder, Ehrenmitglieder und der Vorstand haben das Stimm- und Wahlrecht ab dem 16. Altersjahr.

Passivmitglieder, Funktionäre besitzen das passive Wahlrecht.
Pflichten Die Mitglieder sind verpflichtet die Interessen des Vereins zu wahren, dessen Statuten sowie alle Verbandsvorschriften zu beachten, Vereinsbeschlüssen nachzuleben und sich den Anordnungen der Vereinsleitung zu unterziehen.

3. Organisation

Organe

Organe des Vereins sind:
--> Generalversammlung
--> Vorstand
--> zwei Rechnungsrevisoren
--> ein Rechnungsrevisor Stellvertreter

Generalver-
sammlung (GV)

Die GV ist das oberste Organ des Vereins und findet innert einem Monat nach Abschluss der Meisterschaft statt. Die Einladung muss mindestens zehn Tage vor der GV erfolgen. Die Einladung hat im Amtsblatt der Gemeinde Tujetsch "La Tuatschina" im Amtsblatt der Surselva "fegl ufficial Surselva" oder schriftlich an jedes einzelne Mitglied zu erfolgen.
Anträge zur GV Anträge eines Mitgliedes zur Traktandenliste müssen vierzehn Tage vor der GV beim Vorstand eingetroffen sein.
Traktandenliste

1. Begrüssung, Appell
2. Wahl der Stimmenzähler
3. Genehmigung der Traktandenliste
4. Genehmigung des Protokolls der letzen GV
5. Mutationen (Aufnahmen, Übertritte, Austritte,
Ausschlüsse
6. Jahresbericht des Präsidenten
7. Jahresbericht der Trainer
8. Kassa- und Revisorenbericht
9. Zielsetzung des Vorstandes (Arbeitsprogramm)
10. Festsetzung der Jahresbeiträge
11. Wahlen
12. Anträge
13. Verchiedenes

ausserordentliche
GV
Eine ausserordentliche GV kann dann einberufen werden, wenn der Vorstand oder ein Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder eine solche beantragen. Die ausserordentliche GV hat innert 30 Tagen nach Durchführungsbeschluss zu erfolgen.
Wahlen und
Abstimmungen
Abstimmungen und Wahlen werden offen durchgeführt, sofern nicht ein schriftliches Verfahren verlangt wird. Bei allen Abstimmungen, mit Ausnahme bei Ausschlüssen und Revision der Statuten, entscheidet das einfache Mehr.

Bei Wahlen entscheidet das relative Mehr.

Bei Stimmengleichheit gibt der Vorsitzende den Stichentscheid.
Beschlussfähigkeit Eine durch den Vorstand statutenkonform einberufene ordentliche oder ausserordentliche GV ist beschlussfähig.

4. Vorstand

Allgemeines Der Präsident wird von der GV auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Die anderen Vorstandsmitglieder für die Dauer von zwei Jahren.

Er setzt sich aus mindesten sieben Mitgliedern zusammen. Drei Mitglieder werden jeweils in den geraden Jahren und vier Mitglieder in den ungeraden Jahren gewählt.
Zusammensetzung

Präsident
Vizepräsident
Protokollführer
Kassier
Sportchef Aktive (Spiko)
Juniorenobmann
Trainer Aktive
Koordinator Disentis
Coach

Aufgaben Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins. Er ist verantwortlich für die Einhaltung der Statuten, für den richtigen Vollzug der Vereinsbeschlüsse sowie für einen gesunden Finanzhaushalt. Er überwacht die Tätigkeiten der Kommissionen und Funktionäre.

Er erlässt zur Ergänzung der Statuten Reglemente, welche für die Mitglieder verbindlich sind.

Die Vorstandssitzungen werden vom Präsidenten nach Bedarf oder auf Verlangen von mindestens drei Vorstandsmitgliedern einberufen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist. Bei Abstimmungen entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit hat der Vorsitzende den Stichentscheid. Über die Vorstandssitzungen ist Protokoll zu führen.
Rechnungsrevisoren Die beiden Rechnungsrevisoren haben die Aufgabe, die Rechnungsführung des Vereinsjahres zu kontrollieren und den Jahresabschluss auf seine Richtigkeit hin zu prüfen.
Sie sind jederzeit berechtigt, in die Buchhhaltung und die Belege Einsicht zu nehmen sowie den Bestand der Kasse festzustellen. Sie geben jährlich einmal bei der Rechnungsablage einen schriftlichen Bericht ab.
Ein Rechnungsrevisor wird auf zwei Jahre gewählt und ist jederzeit wiederwählbar.

5. Finanzen

Einnahmen Die Einnahmen des Vereins bestehen hauptsächlich aus den Erträgen sportlicher und geselliger Veranstaltungen, den Mitgliederbeiträgen, Verträgen aus Reklameeinrichtungen sowie Subventionen und Zuwendungen.
Mitgliederbeitrag Die Aktiv-, Senioren- und Passivmitglieder haben jährlich einen festen Mitgliederbeitrag zu entrichten, der von der GV ziffernmässig festgesetzt wird. Die Junioren bezahlen einen jährlichen Unkostenbeitrag.
Die Höhe der Jahresbeiträge sind in einem besonderen Reglement geregelt.
Beitragspflicht Alle Mitglieder, mit Ausnahme der Mitglieder des Vorstandes, der Ehrenmitglieder, Schiedsrichter und Trainer, haben grundsätzlich einen Beitrag zu leisten.
Befreiung Mitglieder können auf schriftliche Anfrage zuhanden des Vorstandes durch dessen Entscheid von der Beitragspflicht befreit werden.
Bussen Bussen, die dem Verein wegen unsportlichem Benehmen und Reklamieren von Mitgliedern durch eine Instanz des SFV oder OFV in Rechnung gestellt werden, sind durch das fehlbare Mitglied selbst zu tragen.

Für vereinsinterne Strafen ist der Vorstand zuständig. Die Entscheide des Vorstandes betreffend Bussen sind endgültig.
Teamkassen Das Führen von Teamkassen ist erlaubt.
Finanzkompetenz Der Vorstand kann über einmalige Auslagen bis SFr. 3000.00 selbst beschliessen.
Haftung des Vereins Der Verein haftet weder für die durch Unfall entstandenen Kosten, noch für Lohn- und Verdienstausfall.
Für die Verpflichtungen vom FC Sedrun/Disentis haftet nur das Vereinsvermögen.
Das einzelne Mitglied haftet gegenüber Dritten höchstens bis zu Betrage eines Jahresbeitrages.
Persönliche Haftung Kommt der Verein durch vorsätzliche oder grobfahrlässiges Verhalten eines Mitgliedes zu Schaden, so ist dieses dem Verein gegenüber schadenersatzpflichtig.
Strafen Der Vorstand ist ermächtigt, Verstösse gegen die Statuten und Reglemente mit Verweisen und Bussen bis zu SFr. 100.00 zu ahnden.

Strafentscheide sind dem Mitglied schriftlich und begründet und mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen mitzuteilen. Innert 10 Tagen seit Erhalt des Entscheides kann er schriftlich an die Generalversammlung rekurrieren.

6. Verschiedenes

Revision der
Statuten
Eine Total- oder Teilrevision der Statuten kann nur durch eine Generalversammlung vorgenommen werden. wobei eine 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen notwendig ist.
Auflösung Mit einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen kann die Auflösung des Vereins beschlossen werden.
Im Auflösungsfalle wird das Vereinsvermögen einem neuen Verein mit ähnlichem Zweck und Ziel abgegeben.

7. Schlussbestimmungen

Genehmigung
er Statuten
Die revidierten Statuten des FC Sedrun/Disentis treten mit der Genehmigung der ausserordentlichen GV vom 29. Juni 2006 in Kraft.

Fussballclub Sedrun/Disentis

Der Präsident Der Protokollführer

Gustav Epp Andreas Monn

Statuten

Statuten.pdf

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